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   BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55   

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BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55 (https://dejure.org/1955,4972)
BGH, Entscheidung vom 29.11.1955 - 1 StR 425/55 (https://dejure.org/1955,4972)
BGH, Entscheidung vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55 (https://dejure.org/1955,4972)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.03.1952 - 4 StR 994/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Denn einerseits ist § 228 Abs. 3 StPO nur eine Sollvorschrift, auf deren Verletzung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Revision nicht gestützt werden kann (u.a. RG RsprSt 1, 262, 376, 743; RGSt 15, 113; BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952, angeführt in MDR 1952, 532 zu § 217 StPO).
  • RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36

    1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Zur inneren Tatseite der wissentlich falschen Anschuldigung im Sinne des § 164 Abs. 1 ist erforderlich, daß der Täter von der Unwahrheit der Beschuldigung überzeugt ist (u.a. RGSt 16, 37; 71, 34, 36 f).
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Es ist nicht ersichtlich, ob sich die Veröffentlichungsbefugnis nur auf den entsprechen den Teil des Urteilssatzes oder auch auf den der Urteilsgründe beziehen soll, ferner, ob der Verletzte das Recht haben soll, die für verwirkt erachtete Einzelstrafe von zwei Monaten Gefängnis (vgl hierzu u.a. RG HRR 1939 Nr. 916; BGH 2 StR 13/55 vom 24. Mai 1955) mit zu veröffentlichen (vgl RG RsprStr 10, 548).
  • BGH, 20.05.1952 - 1 StR 76/52
    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Denn einerseits ist § 228 Abs. 3 StPO nur eine Sollvorschrift, auf deren Verletzung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Revision nicht gestützt werden kann (u.a. RG RsprSt 1, 262, 376, 743; RGSt 15, 113; BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952, angeführt in MDR 1952, 532 zu § 217 StPO).
  • RG, 09.03.1896 - 508/96

    Kann jemand aus § 164 St.G.B.'s bestraft werden, der einen Anderen durch Anzeige

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Wissentliche Übertreibungen oder sonstige Entstellungen rechtfertigen dagegen die Anwendung des § 164 Abs. 1 regelmäßig dann nicht, wenn sie nur Wirkung auf das Strafmaß haben können, aber nicht die Art der von dem Angeschuldigten begangenen Straftat zu dessen Lasten anders (u.a. RGSt 13, 12; 27, 229; 28, 253, 254; BGH JR 1953, 181); line Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur für die Fälle anzuerkennen, in denen das Mißverhältnis zwischen dem wirklichen Geschehen und dem Inhalt der Anschuldigung so groß ist, daß sie der Hauptsache nach als falsch erscheint (u.a. RGSt 27, 229).
  • RG, 06.12.1886 - 2875/86

    Erwächst dem Angeklagten durch die Aussetzung der Hauptverhandlung ein Anspruch

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Denn einerseits ist § 228 Abs. 3 StPO nur eine Sollvorschrift, auf deren Verletzung nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs die Revision nicht gestützt werden kann (u.a. RG RsprSt 1, 262, 376, 743; RGSt 15, 113; BGH 1 StR 76/52 vom 20. Mai 1952, angeführt in MDR 1952, 532 zu § 217 StPO).
  • RG, 21.04.1887 - 681/87

    Liegt der Thatbestand falscher Anschuldigung im Sinne von §. 164 St.G.B.'s schon

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Zur inneren Tatseite der wissentlich falschen Anschuldigung im Sinne des § 164 Abs. 1 ist erforderlich, daß der Täter von der Unwahrheit der Beschuldigung überzeugt ist (u.a. RGSt 16, 37; 71, 34, 36 f).
  • RG, 14.05.1895 - 1580/95

    Kann der Thatbestand der falschen Anschuldigung in einer Anzeige gefunden werden,

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Wissentliche Übertreibungen oder sonstige Entstellungen rechtfertigen dagegen die Anwendung des § 164 Abs. 1 regelmäßig dann nicht, wenn sie nur Wirkung auf das Strafmaß haben können, aber nicht die Art der von dem Angeschuldigten begangenen Straftat zu dessen Lasten anders (u.a. RGSt 13, 12; 27, 229; 28, 253, 254; BGH JR 1953, 181); line Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur für die Fälle anzuerkennen, in denen das Mißverhältnis zwischen dem wirklichen Geschehen und dem Inhalt der Anschuldigung so groß ist, daß sie der Hauptsache nach als falsch erscheint (u.a. RGSt 27, 229).
  • RG, 16.10.1885 - 2140/85

    Liegt der Thatbestand der falschen Anschuldigung nach §. 164 St.G.B.'s vor, wenn

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Wissentliche Übertreibungen oder sonstige Entstellungen rechtfertigen dagegen die Anwendung des § 164 Abs. 1 regelmäßig dann nicht, wenn sie nur Wirkung auf das Strafmaß haben können, aber nicht die Art der von dem Angeschuldigten begangenen Straftat zu dessen Lasten anders (u.a. RGSt 13, 12; 27, 229; 28, 253, 254; BGH JR 1953, 181); line Ausnahme von diesem Grundsatz ist nur für die Fälle anzuerkennen, in denen das Mißverhältnis zwischen dem wirklichen Geschehen und dem Inhalt der Anschuldigung so groß ist, daß sie der Hauptsache nach als falsch erscheint (u.a. RGSt 27, 229).
  • RG, 29.03.1887 - 539/87

    Ist der Vermieter kraft des ihm zustehenden Pfandrechtes an den Illaten zum

    Auszug aus BGH, 29.11.1955 - 1 StR 425/55
    Bewußte Übertreibungen des wirklichen Sachverhalts erfüllen demgegenüber den Tatbestand der wissentlich falschen Anschuldigung nach § 164 Abs. 1 im allgemeinen nur, wenn das dem Dritten zum Vorwurf gemachte Verhalten überhaupt erst durch die Übertreibung zu einer strafbaren Handlung oder zu einer schwereren Verfehlung wird, z.B. durch Hinzudichten eines Straferschwerungsgrundes (vgl u.a. RGSt 15, 391, 395), eines gemäß § 73 StGB zusammentreffenden weiteren Tatbestandes (u.a. RG GA 54, 422) oder, falls der Verdächtigte nur eine einzige strafbare Handlung begangen hat, weiterer Einzelverfehlungen, die mit der tatsächlich verübten eine fortgesetzte Tat bilden würden (u.a. RG GA 44, 136).
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 337/56

    Anhängigkeit eines Verfahrens i.S.v. § 164 Abs. 6 Strafgesetzbuch (StGB) nach

    Klarzustellen ist lediglich, daß die Befugnis der beiden Verletzten zur öffentlichen Bekanntmachung sich nur auf die Verurteilung des Angeklagten wegen wissentlich falscher Anschuldigung und demzufolge auf die Einzelstrafe für dieses Vergehen beschränkt ( BGH 1 StR 425/55 vom 29. November 1955 = LG Nürnberg-Fürth 503 KLs 104/55).
  • BGH, 02.10.1974 - 2 StR 214/74

    Vorliegen des Straftatbestandes der falschen Verdächtigung - Vorliegen einer

    Ist die Beschuldigung zumindest in ihrem Kern richtig, so sind selbst wissentliche Entstellungen und Übertreibungen durch den Anzeigenden unschädlich, solange dadurch die rechtliche Beurteilung der dem Angezeigten vorgeworfenen Handlung nicht berührt wird (etwa Raub statt Diebstahl; versuchter Mord statt Körperverletzung) und die Entstellungen und Übertreibungen auch nicht den erhobenen Vorwurf völlig zurückdrängen (vgl. RGSt 27, 229; 28, 253; 28, 390, 393; BGH, Urteil vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55; Urteil vom 8. Mai 1956 - 5 StR 87/56; Urteil vom 21. Mai 1968 - 5 StR 168/68; BGH LM Nr. 3 zu § 823 [Be] BGB; auch BayObLG NJW 1953, 353; 1956, 273, 274).
  • BGH, 12.03.1963 - 1 StR 36/63

    Einhaltung der Ladungsfrist für den Verteidiger - Bestellung eines Verteidigers

    Wie schon in dem Urteil vom 29. November 1955 - 1 StR 425/55 - läßt der Senat ferner die Frage offen, ob der Angeklagte dann einen eigenen Anspruch auf Aussetzung der Verhandlung hat, wenn der Verteidiger zwar gesetzwidrig nicht rechtzeitig geladen wurde, aber - wie hier - selbst keinen Antrag stellt, die Verhandlung auszusetzen.
  • BGH, 21.05.1968 - 5 StR 168/68

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der

    Dieses Hinzudichten eines Straferschwerungsgrundes gab dem Vorwurf so erhebliches Gewicht, daß bereits hierin eine falsche Anschuldigung zu finden ist (RGSt 15, 391, 395; BGH 1 StR 425/55 vom 29.11.1955).
  • BGH, 17.12.1957 - 5 StR 512/57

    Rechtsmittel

    Wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, erfüllen Entstellungen oder Übertreibungen den äußeren Tatbestand des § 164 StGB nur, wenn durch sie das geschilderte Verhalten erst zu einer strafbaren oder schwereren Verfehlung wird, nicht schon dann, wenn sie nur Einfluß auf das Strafmaß haben können (vgl. BGH 1 StR 425/55 vom 29.11.1955, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1956, 270).
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